Allgemeines Vertragsrecht und Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse

Das o.g. Rechtsgebiet umfasst – neben den Allgemeinen Regeln des Bürgerlichen (Schuld-)Rechts – unter anderem folgende Schuldverhältnisse:

  • Kaufvertrag (inkl. besondere Arten des Kaufs wieKauf auf Probe, Wiederkauf, Vorkauf, Verbrauchsgüterkauf), Tauschvertrag
  • Teilzeit – Wohnrechteverträge, Verträge überlangfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
  • Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
  • Schenkungsvertrag
  • Mietvertrag (inkl. Mietverhältnisse über Wohnraum), Pachtvertrag, Landpachtvertrag
  • Leihvertrag
  • Sachdarlehensvertrag
  • Dienstvertrag und ähnliche Verträge (Behandlungsvertrag)
  • Werkvertrag und ähnliche Verträge (Reisevertrag)
  • Mäklervertrag, Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen, Ehevermittlung
  • Auslobung
  • Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
  • Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Verwahrungsvertrag
  • Einbringung von Sachen bei Gastwirten
  • Gesellschaft
  • Gemeinschaft
  • Leibrente
  • Unvollkommene Verbindlichkeiten
  • Bürgschaft
  • Vergleich
  • Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
  • Anweisung
  • Schuldverschreibung auf den Inhaber
  • Vorlegung von Sachen
  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Unerlaubte Handlungen