Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Rechtsgebiet des „Handels- und Gesellschaftsrecht“ beinhaltet nach § 14I FAO unter anderem folgende Problemschwerpunkte:
- das materielle Handelsrecht, hier insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB), das Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB) sowie das internationale Kaufrecht (insbesondere UN-Kaufrecht),
- das materielle Gesellschaftsrecht, hier insbesondere das das Recht der Personengesellschaften, das Recht der Kapitalgesellschaften sowie das internationale Gesellschaftsrecht (insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft), das Konzernrecht (insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen), das Umwandlungsrecht, die Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts sowie die Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts.
- Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht