Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist sowohl normativ, also im Hinblick auf das jeweils im Einzelfall anzuwendende Gesetz, als auch judikativ, also im Hinblick auf den jeweils im Einzelfall zuständigen Gerichtsweg, umfassend wie komplex. Es beinhaltet das:

  • Wirtschaftsverfassungsrecht, mit den die allgemeine Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland gestaltenden Normen und Regelungen, wie sie u.a. auch dem Grundgesetz und dem Europarecht zu entnehmen sind.
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht, mit den öffentlich-rechtlichen Normen und Regelungen, welche den Staat und seine Institutionen dazu legitimieren, staatlichen und privaten Akteuren eine wirtschaftliche Betätigung im Einzelfall zu gestatten, diese auszugestalten und sie zu kontrollieren. Dies erfolgt z.B. in folgenden Rechtsgebieten: Abfallrecht, Bankenrecht, Bergrecht, Gaststätten- und Gewerberecht, Kommunalwirtschaftsrecht, Handwerksrecht, Energierecht, Immissionsschutzrecht, Subventionsrecht, Vergaberecht und Verkehrsgewerberecht.
  • Wirtschaftsprivatrecht, welches die zwischen Wirtschaftssubjekten zur Anwendung gelangenden Rechtsgebiete – wie z.B. das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das Allgemeines Vertragsrecht bzw. das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse inkl. seiner spezialgesetzlichen Ausprägungen (Baurecht etc.) – umfasst.
  • Wirtschaftsstrafrecht, es umfasst jene Normen, in denen der Gesetzgeber bestimmtes gesellschaftsschädliches Handeln von Teilnehmern am Wirtschaftsverkehr pönalisiert, also unter Strafe stellt. Beispielhaft genannt werden soll hierzu das Steuerstrafrecht, das Insolvenzstrafrecht oder das Umweltstrafrecht.