Allgemeines Vertragsrecht und Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse
Das o.g. Rechtsgebiet umfasst – neben den Allgemeinen Regeln des Bürgerlichen (Schuld-)Rechts – unter anderem folgende Schuldverhältnisse:
- Kaufvertrag (inkl. besondere Arten des Kaufs wieKauf auf Probe, Wiederkauf, Vorkauf, Verbrauchsgüterkauf), Tauschvertrag
- Teilzeit – Wohnrechteverträge, Verträge überlangfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
- Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- Schenkungsvertrag
- Mietvertrag (inkl. Mietverhältnisse über Wohnraum), Pachtvertrag, Landpachtvertrag
- Leihvertrag
- Sachdarlehensvertrag
- Dienstvertrag und ähnliche Verträge (Behandlungsvertrag)
- Werkvertrag und ähnliche Verträge (Reisevertrag)
- Mäklervertrag, Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen, Ehevermittlung
- Auslobung
- Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- Verwahrungsvertrag
- Einbringung von Sachen bei Gastwirten
- Gesellschaft
- Gemeinschaft
- Leibrente
- Unvollkommene Verbindlichkeiten
- Bürgschaft
- Vergleich
- Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
- Anweisung
- Schuldverschreibung auf den Inhaber
- Vorlegung von Sachen
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- Unerlaubte Handlungen